Diese Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde im Februar 2022 aktualisiert und gilt für alle Abonnements und Abonnementverlängerungen, die ab dem 1. Juli 2022 beginnen.
Das Unternehmen VirtualExpo betreibt verschiedene Marketplaces, auf denen registrierte Hersteller und Vertriebspartner kommerzielle Anfragen von potenziellen Käufern erhalten können, die sich für die auf den Marketplaces angebotenen Produkte interessieren.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) regeln die Beziehung zwischen dem Unternehmen VirtualExpo und den Herstellern gemäß den nachfolgend aufgeführten Bedingungen.
Inhaltsverzeichnis
- Artikel 1. DEFINITIONEN
- Artikel 2. ANWENDUNG DER AGB – VERTRAGSABSCHLUSS
- Artikel 3. MARKETPLACE UND DIENSTLEISTUNGEN
- Artikel 4. DAUER UND KÜNDIGUNG DES VERTRAGS
- Artikel 5. ERSTELLUNG EINES VERKÄUFERKONTOS
- Artikel 6. VERPFLICHTUNGEN UND VERANTWORTLICHKEITEN DES HERSTELLERS
- Artikel 7. VERPFLICHTUNGEN UND VERANTWORTLICHKEITEN VON VIRTUALEXPO
- Artikel 8. GEISTIGES EIGENTUM
- Artikel 9. PERSONENBEZOGENE DATEN
- Artikel 10. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Artikel 11. GELTENDES RECHT UND STREITIGKEITEN
Artikel 1. DEFINITIONEN
ABONNEMENT: bezeichnet die Abonnierung von Dienstleistungen, die Folgendes umfassen:
- für einen HERSTELLER das STARTERANGEBOT, durch das seinen PRODUKTEN und INHALTEN in der definierten geografischen Zone Sichtbarkeit auf dem MARKETPLACE verliehen wird
- für einen VERTRIEBSPARTNER das STARTER-ANGEBOT, durch das die PRODUKTE, die von ihm in einem festgelegten Verkaufsgebiet vertrieben werden, auf dem MARKETPLACE hervorgehoben werden
- und eventuell ZUSATZDIENSTLEISTUNGEN.
ABONNIERTER HERSTELLER: bezeichnet jeglichen HERSTELLER, der ein ABONNEMENT gemäß den vorliegenden AGB abgeschlossen hat.
ABONNIERTER VERTRIEBSPARTNER: bezeichnet jeglichen VERTRIEBSPARTNER, der ein ABONNEMENT gemäß den VERTRIEBSPARTNER-AGB abgeschlossen hat.
ANFRAGE: bezeichnet Informationsanfragen (Kostenvoranschläge, Preise und Optionen, Unterlagen, Fragen), die von POTENZIELLEN KÄUFERN gestellt und per E-Mail an den HERSTELLER oder Mitglieder dessen Vertriebsnetzes übermittelt werden.
HERSTELLER: bezeichnet jeglichen Gewerbetreibenden, der PRODUKTE unter seiner eigenen Marke herstellt und/oder vertreibt.
INHALT: bezeichnet jeglichen Inhalt (Text, Fotografie, Video etc.) bezogen auf einen HERSTELLER oder dessen PRODUKTE, der auf dem MARKETPLACE online abrufbar ist, einschließlich, falls zutreffend, Broschüren und technische Datenblätter zu diesen PRODUKTEN sowie Nachrichten und Trendinformationen bezogen auf die Branche oder das Projekt eines HERSTELLERS.
INTERESSENT: bezeichnet jeglichen POTENZIELLEN KÄUFER, der sich auf einem der MARKETPLACES identifiziert hat (mit Angabe von Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse etc.).
MARKETPLACE: bezeichnet jegliche von VirtualExpo erstellte und betriebene Internetseite mit einem der folgenden Domainnamen: directindustry, archiexpo, medicalexpo, nauticexpo, aeroexpo.online oder agriexpo.online.
ONLINE-ZAHLUNG: bezeichnet eine vom HERSTELLER oder VERTRIEBSPARTNER aktivierbare Option, die es dem POTENZIELLEN KÄUFER ermöglicht, ein Angebot direkt online über einen sicheren Zahlungsdienstleister zu bezahlen.
POTENZIELLER KÄUFER: bezeichnet jegliche Person, ob Gewerbetreibender oder Verbraucher, die auf den MARKETPLACE zugreift und darauf surft.
PRODUKT: bezeichnet jegliches von einem HERSTELLER oder VERTRIEBSPARTNER angebotene und auf dem MARKETPLACE aufgeführte Produkt (sowie gegebenenfalls Dienstleistungen).
VERKÄUFERKONTO: bezeichnet eine Schnittstelle, die HERSTELLERN zur Verfügung gestellt wird, um ihre INHALTE, ihr Vertriebsnetz und ihre Rechnungen zu verwalten sowie ihr Reporting einzusehen.
VERTRAG: kommt zwischen VirtualExpo und dem HERSTELLER durch die vorliegenden AGB sowie durch jegliches von VirtualExpo und dem HERSTELLER ausdrücklich schriftlich akzeptierte Dokument zustande, wie z. B. spezifische Bedingungen, Geschäftsvorschläge oder Bestellungen.
VERTRIEBSPARTNER: bezeichnet jeglichen Gewerbetreibenden, der PRODUKTE eines oder mehrerer HERSTELLER in einem bestimmten Land oder geografischen Gebiet vertreibt.
VirtualExpo: bezeichnet das Unternehmen VirtualExpo, vereinfachte Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister Marseille unter der Nummer 432 439 701, mit Geschäftssitz unter der Adresse 17, Avenue André Roussin, 13016 Marseille, Frankreich, deren gesetzlicher Vertreter das Unternehmen VirtualExpo Group ist.
ZUSATZDIENSTLEISTUNG: bezeichnet jegliche kostenpflichtige Dienstleistung, mit der sich die Performance des STANDANGEBOTS optimieren lässt.
Artikel 2. ANWENDUNG DER AGB – VERTRAGSABSCHLUSS
Die Nutzung der Funktionalitäten und Dienstleistungen des MARKETPLACES durch den HERSTELLER setzt die Annahme der AGB voraus. Die Annahme der AGB durch einen Angestellten oder Mitarbeiter des HERSTELLERS (juristische Person) gilt als im Namen und Auftrag des genannten HERSTELLERS durch eine ordnungsgemäß bevollmächtigte Person erfolgt. Zweck der AGB ist es, die vertraglichen Bestimmungen bezüglich der jeweiligen Rechte und Pflichten von VirtualExpo und dem HERSTELLER in Bezug auf die von VirtualExpo für den HERSTELLER erbrachten Dienstleistungen festzulegen.
Die AGB sowie jegliches von VirtualExpo und einem HERSTELLER ausdrücklich schriftlich akzeptierte Dokument, wie z.B. spezifische Bedingungen, Geschäftsvorschläge oder Bestellungen, bilden den VERTRAG zwischen VirtualExpo und dem HERSTELLER.
Die französische Fassung der ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN ist verfügbar unter der URL https://resources.virtual-expo.com/fr/salon/conditions-generales-de-vente-salon/fabricants-conditions-generales-de-vente/.
Artikel 3. MARKETPLACE UND DIENSTLEISTUNGEN
Zweck der MARKETPLACES ist es, POTENZIELLEN KÄUFERN die PRODUKTE und INHALTE der HERSTELLER zu präsentieren, POTENZIELLEN KÄUFERN Informationen zu liefern und ihnen zu ermöglichen, mit einem oder mehreren HERSTELLERN in Kontakt zu treten.
Die MARKETPLACES umfassen verschiedene Branchen und Themengebiete und sind in verschiedenen Sprachen verfasst.
VirtualExpo kann die PRODUKTE und INHALTE des HERSTELLERS auf einem oder mehreren MARKETPLACES aufführen, je nach dem, welche Daten VirtualExpo vom HERSTELLER zur Verfügung gestellt werden bzw. öffentlich im Internet verfügbar sind.
Die Wahl des bzw. der MARKETPLACES, auf dem bzw. denen die PRODUKTE und INHALTE des HERSTELLERS angeboten werden, wird von VirtualExpo getroffen und hängt ab von der Branche des HERSTELLERS, die dem jeweiligen Veröffentlichungsbereich des MARKETPLACES entsprechen muss, von der eventuellen Nomenklatur oder Klassifizierung des PRODUKTS sowie von der Sprache, in die die INHALTE übersetzt werden.
VirtualExpo kann die INHALTE des HERSTELLERS nach eigenem Ermessen in andere Sprachen übersetzen, um diese INHALTE sowie dazugehörige PRODUKTE in verschiedenen Sprachen auf dem Marketplace zu präsentieren.
3.1. Im ABONNEMENT enthaltene Dienstleistungen – STANDANGEBOT
Das ABONNEMENT ermöglicht dem HERSTELLER die Nutzung einer eigenen Präsentationsseite auf dem in der Bestellung genannten MARKETPLACE.
Diese Präsentationsseite kann alle oder einige der folgenden Elemente enthalten:
- das Logo der Marke
- INHALTE bezüglich des HERSTELLERS
- PRODUKTE und dazugehörige INHALTE
- Schaltflächen, über die POTENZIELLE KÄUFER ANFRAGEN stellen können
- ein Verhandlungsinterface, das der Kommunikation mit KÄUFERN und der Bearbeitung von ANFRAGEN dient und Folgendes aufweist:
– ein Nachrichtensystem
– eine Funktion zum Hochladen von Anhängen (Broschüren, Produktblätter, Preislisten etc.)
– die Möglichkeit, Angebote online einzureichen
– eine Funktion zum Aktivieren der ONLINE-ZAHLUNG
Wichtig: Die MARKETPLACES verlangen keinerlei Provision für Verkäufe. Einzig die Kosten für die Zahlungsabwicklung durch den Dienstanbieter MANGOPAY werden dem HERSTELLER in Rechnung gestellt, sofern er die Option der ONLINE-ZAHLUNG in Anspruch nimmt. Diese Gebühren werden automatisch wie folgt verrechnet:
Zahlung per Kreditkarte | Zahlung per Banküberweisung | |
Bearbeitungsgebühren | 0,9 % des Rechnungsbetrags + 0,10 € | 0,25 % des Rechnungsbetrags |
- usw.
VirtualExpo übermittelt dem ABONNIERTEN HERSTELLER ANFRAGEN, die POTENZIELLE KÄUFER an ihn gerichtet haben, sowie die Kontaktdaten derjenigen POTENZIELLEN KÄUFER, die seinen Stand besucht haben.
Hinweis: Wenn ein HERSTELLER ein ABONNEMENT abschließt, kann es sein, dass einige VERTRIEBSPARTNER, die in seinem VERKÄUFERKONTO als Mitglieder seines Vertriebsnetzes angegeben sind, zuvor ein ABONNEMENT abgeschlossen haben und daher bereits ANFRAGEN vom Stand des HERSTELLERS erhalten.
VirtualExpo weist darauf hin, dass ein hiervon betroffener HERSTELLER in einem solchen Fall nicht dazu berechtigt ist, von VirtualExpo zu verlangen, das ABONNEMENT dieser VERTRIEBSPARTNER zu beenden, es sei denn, es liegt ein nachweisbares, schwerwiegendes Versagen seitens dieser VERTRIEBSPARTNER vor, insbesondere durch Erbringung eines Nachweises, dass die beschuldigten VERTRIEBSPARTNER die Marke des betroffenen HERSTELLERS in betrügerischer Weise verwendet haben.
3.2. ZUSATZDIENSTLEISTUNGEN
Unter der Voraussetzung, dass ein ABONNIERTER HERSTELLER zuvor bereits das STANDANGEBOT abonniert hat, kann er ZUSATZDIENSTLEISTUNGEN abonnieren, die Folgendes ermöglichen:
- die Hervorhebung von PRODUKTEN und/oder zugehörigen INHALTEN auf dem MARKETPLACE
- den Kauf von Werbeflächen
- die Hervorhebung von PRODUKTEN und/oder zugehörigen INHALTEN in Newslettern
- die Hervorhebung des Markenlogos oberhalb des Footers auf der Startseite des MARKETPLACES
- den Versand gezielter E-Mail-Kampagnen, die exklusiv für den HERSTELLER konzipiert werden
- die Überprüfung der an den HERSTELLER gerichteten Angebots- und Preisanfragen
Hinweis: Werbeflächen in E-Magazinen (oder dazugehörigen Newslettern) und der Versand gezielter E-Mail-Kampagnen können auch von nicht abonnierten HERSTELLERN erworben werden.
3.3. Bedingungen für gezielte E-Mail-Kampagnen und Werbekampagnen
Der HERSTELLER akzeptiert und erkennt an, dass diese Dienstleistungen von VirtualExpo nur dann bereitgestellt werden können, wenn der HERSTELLER die folgenden Voraussetzungen und Richtlinien erfüllt:
- Einsendung der Unterlagen: Sämtliche Elemente des Briefings sowie alle grafischen und textlichen Elemente müssen an folgende Adresse eingereicht werden: assistantecommerciale@virtualexpo.com.
- Genehmigung des Entwurfsvorschlags: VirtualExpo schickt dem HERSTELLER den erstellten Entwurfsvorschlag zur Genehmigung zu. Der Preis der Dienstleistung umfasst eine Überarbeitung des Entwurfsvorschlags (Text und Grafik). Für MARKETPLACE-Banner hat der HERSTELLER eine Frist von 72 Stunden, um seine Änderungswünsche mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist wird automatisch der von VirtualExpo vorgeschlagene Entwurf online gestellt.
- Statistikbericht: VirtualExpo schickt dem HERSTELLER spätestens 10 Tage nach Versand einer E-Mail-Kampage einen Statistikbericht mit statistischen Daten zu Versand, Öffnungsrate, Reaktivität und Klickbereichen. Eine Liste der E-Mail-Adressen all derjenigen Personen, die auf die Nachricht geklickt haben, wird separat im CSV-Format bereitgestellt (Klicks auf einen in der E-Mail vorhandenen Link, mit Ausnahme technischer Links zur Anzeige der Online-Version oder zur Newsletterabmeldung). Falls verfügbar, werden zusätzliche Tabellenfelder mit Informationen zu Vor- und Nachnamen des Kontakts, Firmennamen, gesprochener Sprache und Land angegeben. Der statistische Bericht entspricht dem Marktstandard: Erfolgsquote der Kampagne (engl. delivery rate), Öffnungsrate der E-Mails (engl. open rate), Reaktionsrate der Kundenbasis (engl. click-to-open rate) sowie eine Liste aller Personen, die Interesse an dem Material gezeigt haben (engl. unique clickers). Für alle anderen Werbekampagnen außer gezielten E-Mail-Kampagnen werden die Statistiken im VERKÄUFERKONTO des HERSTELLERS bereitgestellt. Diese statistischen Daten werden zu Informationszwecken bereitgestellt, vorausgesetzt, dass die verwendeten Tracking-Techniken ordnungsgemäß funktionieren und/oder keine Einwände gegen ihre Verwendung bestehen.
- Stornierung: Bei Stornierungsanträgen, die weniger als 10 Werktage vor dem geplanten E-Mailversand bzw. der Onlinestellung der Werbekampagne eingehen, fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages der Dienstleistung an.
3.3.1. Spezifische Bedingungen für gezielte E-Mail-Kampagnen – „Zielgruppenmailing“
Bereitzustellende Elemente:
- Eine kurze Erläuterung des Kampagnenziels (z. B. Ankündigung eines neuen PRODUKTS)
- Die E-Mail-Adresse einer Ansprechperson des HERSTELLERS, mit der das VirtualExpo-Produktionsteam kommunizieren kann
- Das Logo des HERSTELLERS (im EPS-, AI- oder SVG-Format)
- Ein Illustrationsbild der Kampagne im GIF- oder JPEG-Format in hoher Auflösung, höchstens 500 kB groß, mindestens 600 px breit
- Die im Illustrationsbild zu verwendende Typografie. Dafür muss der HERSTELLER Folgendes bereitstellen:
– entweder den Namen der gewünschten Systemschriftart
– oder im Falle eines besonderen Typografiewunsches alle notwendigen Dateien zur Realisierung der Bildbearbeitung. Für eine optimale Lesbarkeit sollte eine HTML-Schriftart gewählt werden.
- Den Beschreibungstext, der im Textkörper der E-Mail verwendet werden soll (höchstens 50 Wörter)
- Alle nötigen Informationen über das bzw. die PRODUKTE, die es in der Kampagne hervorzuheben gilt (Pressekits, Pressemitteilungen, Produktdatenblätter, Auszüge aus Zeitungen/Zeitschriften usw.)
- Eine Umleitungs-URL für den POTENZIELLEN KÄUFER (Falls der HERSTELLER keine URL angibt, verwendet VirtualExpo eine eigens hierfür erstellte Landingpage. VirtualExpo kann UTM oder jede sonstige Art von Tracking integrieren, mit Ausnahme von Javascript.)
- Den Betreff/Titel der E-Mail (höchstens 60 Zeichen)
- Den Text des Preheaders (höchstens 50 Zeichen)
- Die Baseline/Unterschrift (höchstens 15-20 Wörter)
Alle für die Umsetzung der Kampagne relevanten Texte und Unterlagen müssen in englischer oder französischer Sprache bereitgestellt werden. Falls eine Bestellung in einer anderen Sprache als Englisch oder Französisch bearbeitet werden muss, verlängert sich die Lieferzeit um eine Woche. Außerdem fallen Zusatzkosten für die Übersetzung der Texte und Unterlagen in eine der Arbeitssprachen des Produktionsteams an.
Versanddatum und Fristen: Das genaue Versanddatum der E-Mail-Kampagne muss unbedingt angegeben werden. Wenn der HERSTELLER bei Einsendung der Elemente kein genaues Versanddatum für die „Zielgruppenmailing“-Kampagne angibt, kann VirtualExpo nicht mit der Arbeit beginnen (Grafikdesign, Textredaktion, HTML etc.). In dem Fall schlägt VirtualExpo je nach Kalenderlage und im Hinblick auf die Verfügbarkeit der gewünschten Themenkategorie ein Versanddatum vor.
Der HERSTELLER muss die nötigen Unterlagen für die Umsetzung der Kampagne spätestens 21 Werktage vor dem Versanddatum des „Zielgruppenmailings“ bereitstellen. Jeder Tag Verspätung bedeutet eine mindestens genauso lange Verspätung des tatsächlichen Versanddatums der E-Mail-Kampagne, und zwar auf Grundlage der bestehenden Versandterminplanung und der Verfügbarkeit der gewünschten Themenkategorie zum Zeitpunkt des Versands. Ebenso wird das Versanddatum der E-Mail-Kampagne in dem Fall verzögert, dass der HERSTELLER den Entwurfsvorschlag nicht fristgerecht genehmigt oder verspätet auf Überarbeitungsbitten des Entwurfs antwortet.
Das ursprünglich geplante Versanddatum kann nachträglich geändert werden. Dabei wird das neue Versanddatum auf Grundlage der Versandterminplanung der E-Mail-Kampagnen, der aktuellen Arbeitsauslastung des Produktionsteams sowie der Verfügbarkeit der gewünschten Themenkategorie festgelegt.
VirtualExpo achtet darauf, einen angemessenen Marketingdruck auf seine Datenbank beizubehalten, wodurch dem HERSTELLER eine gute Performance seiner Kampagne garantiert werden kann. Aus diesem Grund verpflichtet sich VirtualExpo, einem POTENZIELLEN KÄUFER nicht mehr als einmal pro Monat E-Mail-Kommunikation für ein und dieselbe Themenkategorie zukommen zu lassen.
3.3.2. Spezifische Bedingungen für Werbekampagnen
Bereitzustellende Elemente:
Der HERSTELLER kann eigene Grafik- und Videoproduktionen einreichen (z. B. Werbung für MARKETPLACES, Newsletter oder E-Magazine). Jedoch müssen alle vom HERSTELLER selbst erstellten Grafik- und Videoproduktionen im Vorhinein von VirtualExpos internem Grafikteam validiert werden. Es kann sein, dass Änderungen an den eingereichten Materialien vorzunehmen sind, damit diese der Grafikcharta von VirtualExpo entsprechen.
Derartige Dienstleistungen können alternativ auch vom VirtualExpo-Produktionsteam realisiert werden, sofern eine entsprechende Bestellung erfolgt.
Der HERSTELLER verpflichtet sich, folgende zur Umsetzung der Kampagne erforderlichen Unterlagen 6 Werktage (für MARKETPLACE-Banner) bzw. 10 Werktage (für E-Magazin-Anzeigen, Newsletter- und Video-Banner) vor dem Datum der Online-Schaltung bzw. Veröffentlichung bereitzustellen:
Text- und Grafikelemente des Briefings:
- Die E-Mail-Adresse einer Ansprechperson des HERSTELLERS, mit der das VirtualExpo-Produktionsteam kommunizieren kann
- Das Markenlogo (im EPS-, AI- oder SVG-Format), ein oder mehrere hochauflösende Bilder im GIF- oder JPEG-Format, maximal 500 kB groß
- Die zu verwendende Typografie: Name der vom HERSTELLER gewünschten Typografie. Im Falle eines besonderen Typografiewunsches hat der HERSTELLER alle zur Realisierung der Bildbearbeitung erforderlichen Dateien bereitzustellen.
- Baseline/Unterschrift (höchstens 15-20 Wörter)
Spezifische Bedingungen für Werbung in einem E-Magazin und Newsletter-Banner:
- Umleitungs-URL für den POTENZIELLEN KÄUFER: Falls der HERSTELLER keine URL angibt, wird die Startseite des MARKETPLACES verwendet, für dessen Newsletter bzw. E-Magazin der HERSTELLER die Werbung bestellt hat.
- Wahl der Ausgabe: Die Veröffentlichungsdaten aller Ausgaben werden im Voraus für das gesamte Kalenderjahr festgelegt.
Spezifische Bedingungen für MARKETPLACE-Banner:
- Anfangs- und Enddaten der Kampagne
Im Falle einer Änderung des ursprünglich vorgesehenen Kampagnenzeitraums wird das neue Datum auf Grundlage der Verfügbarkeitsplanung für die erforderlichen Werbeflächen festgelegt.
Artikel 4. DAUER UND KÜNDIGUNG DES VERTRAGS
4.1. Vertragsdauer
Der ABONNEMENTVERTRAG tritt an dem in der Bestellung angegebenen Anfangsdatum des ABONNEMENTS in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Der VERTRAG wird stillschweigend alle 12 Monate verlängert, es sei denn, er wird gemäß den nachfolgend aufgeführten Bedingungen gekündigt.
Der HERSTELLER kann sein ABONNEMENT per E-Mail kündigen, sofern eine Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen vor Ablauf des ABONNEMENTS eingehalten wird. Die Kündigung wird nach Ablauf der 12 Monate Laufzeit des ABONNEMENTS wirksam.
Die im ABONNEMENTVERTRAG enthaltenen ZUSATZDIENSTLEISTUNGEN unterliegen demselben Prinzip der stillschweigenden Verlängerung.
4.2. Kündigung des VERTRAGS
Der VERTRAG kann von einer Partei gekündigt werden, falls die andere Partei einer ihrer Verpflichtungen nicht nachkommt und sie zuvor unter Angabe des vorgeworfenen Verstoßes erfolglos darauf hingewiesen wurde. In der Zwischenzeit kann VirtualExpo die Dienstleistungen vorübergehend einstellen, insbesondere wenn ein offensichtlich rechtswidriger INHALT gemeldet wird.
Die Vertragskündigung erfolgt unbeschadet aller Schadensersatzansprüche, die VirtualExpo gegenüber dem HERSTELLER als Wiedergutmachung für den erlittenen Schaden geltend machen kann.
VirtualExpo kann jedem HERSTELLER, der gegen die AGB verstoßen hat, den Abschluss eines neuen ABONNEMENTS verweigern.
Die Beendigung des VERTRAGS, aus welchem Grund auch immer, ob vorzeitig oder bei Vertragsablauf, führt zur Beendigung der in diesen AGB eingeräumten Rechte, und der Zugang zum VERKÄUFERKONTO des HERSTELLERS wird eingestellt. Der HERSTELLER ist, sofern erforderlich, persönlich für die Rückgewinnung seiner Daten verantwortlich.
4.3. Tarife und Tarifentwicklung
Die Tarife, die bei einem ersten ABONNEMENT oder beim Abschluss von ZUSATZDIENSTLEISTUNGEN außerhalb des ABONNEMENTS anzuwenden sind, sind die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Tarife.
Die Tarife werden jedes Jahr um 2 % erhöht. Im Falle einer Erhöhung, die über die übliche prozentuale Erhöhung hinausgeht, wird der HERSTELLER vor Ende der Verlängerungsfrist darüber informiert. Die bei einer stillschweigenden Verlängerung anwendbaren Tarife sind die zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Tarife.
Bestellungen können per Überweisung, Kreditkarte oder Paypal gemäß den in der Bestellung angegebenen Zahlungsbedingungen bezahlt werden. Bei Nichtzahlung des Preises stellt VirtualExpo die mit dem ABONNEMENT bzw. den ZUSATZDIENSTLEISTUNGEN verbundenen Dienstleistungen ein, behält sich das Recht vor, den HERSTELLER mitsamt seiner INHALTE und PRODUKTE nicht mehr auf dem bzw. den MARKETPLACES zu listen, und leitet gegebenenfalls rechtliche Schritte ein, um den jeweiligen Rechnungsbetrag in voller Höhe einzufordern. Falls die Dienstleistungen aufgrund eines Verstoßes seitens des HERSTELLERS ausgesetzt werden, so wird das Abonnement keinesfalls um die Dauer dieser Aussetzung verlängert.
4.4. Probezeit
In Ausnahmefällen kann einem HERSTELLER eine zeitlich begrenzte Probezeit gewährt werden. Der dazugehörige VERTRAG unterliegt denselben ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN wie das ABONNEMENT, mit Ausnahme der Vertragsdauer und dem Prinzip der stillschweigenden Verlängerung. Die Probezeit gilt ab dem Startdatum und für die Laufzeit, die in der Bestellung angegeben sind. Die Probezeit ist im Voraus per Überweisung, Kreditkarte oder Paypal zu bezahlen.
Artikel 5. ERSTELLUNG EINES VERKÄUFERKONTOS
Für die Verwaltung seines ABONNEMENTS muss der HERSTELLER über ein von VirtualExpo eingerichtetes VERKÄUFERKONTO verfügen. Der HERSTELLER verpflichtet sich, VirtualExpo genaue, wahrheitsgetreue und aktuelle Daten bereitzustellen sowie etwaige Änderungen der bei der Anmeldung angegebenen Daten mitzuteilen. Nach der Registrierung schickt VirtualExpo dem HERSTELLER eine E-Mail, in der ihm die Einrichtung seines VERKÄUFERKONTOS bestätigt wird. Der HERSTELLER erhält eine Benutzerkennung und ein Passwort, die persönlich und vertraulich sind. Er verpflichtet sich, die Vertraulichkeit seiner Benutzerkennung und seines Passworts zu wahren und haftet für deren eventuelle betrügerische Verwendung. Jeder HERSTELLER, der Kenntnis von einer betrügerischen Verwendung seiner Login-Daten erlangt, hat VirtualExpo unverzüglich darüber zu informieren.
Artikel 6. VERPFLICHTUNGEN UND VERANTWORTLICHKEITEN DES HERSTELLERS
6.1. Rechtmäßigkeit der INHALTE und PRODUKTE
Der HERSTELLER übt seine gewerbliche Tätigkeit auf eigene Verantwortung aus und garantiert überdies, alle gesetzlichen auf ihn und seine PRODUKTE anwendbaren Anforderungen zur Ausübung seiner Tätigkeit zu erfüllen.
Der HERSTELLER ist dafür verantwortlich, dass die auf dem bzw. den MARKETPLACES aufgeführten INHALTE und PRODUKTE den geltenden Vorschriften entsprechen, und erklärt insbesondere, dass er über alle erforderlichen Rechte an diesen INHALTEN und PRODUKTEN verfügt und dass diese nicht die Rechte Dritter verletzen.
Beispielsweise, und nicht ausschließlich, verpflichtet sich der HERSTELLER, keine INHALTE zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen, die als gesetzlich unzulässig, unwahr oder unfair eingestuft werden, die die Persönlichkeitsrechte Dritter, wie z. B. das Recht am eigenen Bild oder das Recht auf Privatsphäre, oder die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.
Andernfalls, insbesondere bei Meldung eines offensichtlich rechtswidrigen Inhalts, behält sich VirtualExpo das Recht vor, sämtliche PRODUKTE und INHALTE oder im allgemeineren Sinne den gesamten Stand des HERSTELLERS von dem bzw. den MARKETPLACES zu entfernen.
Darüber hinaus muss die Unterschiedlichkeit der einzelnen PRODUKTE signifikant sein und auf wesentlichen Unterschieden in Bezug auf Technologie, Anwendung, Form oder Material beruhen. Falls ein PRODUKT diese Regel nicht erfüllt, behält sich VirtualExpo das Recht vor, die Aufnahme des PRODUKTS auf den bzw. die MARKETPLACES abzulehnen.
6.2. Beziehung mit POTENZIELLEN KÄUFERN
Der HERSTELLER ist allein verantwortlich für Verpflichtungen, die ihm aus seiner Beziehung zu POTENZIELLEN KÄUFERN, mit denen er über einen MARKETPLACE in Kontakt kommt, erwachsen.
Der HERSTELLER verpflichtet sich, ANFRAGEN von POTENZIELLEN KÄUFERN innerhalb einer angemessenen Frist und mit Sorgfalt zu bearbeiten. Jede Beschwerde eines POTENZIELLEN KÄUFERS gegen einen HERSTELLER kann dazu führen, dass die E-Mail-Weiterleitung eingehender ANFRAGEN vorübergehend deaktiviert wird.
Der HERSTELLER verpflichtet sich, die gemäß Artikel 9 der AGB geltenden Bestimmungen hinsichtlich der personenbezogenen Daten POTENZIELLER KÄUFER einzuhalten.
Die Beziehungen zwischen dem HERSTELLER und dem POTENZIELLEN KÄUFER, insbesondere im Falle eines Angebots oder Verkaufs eines PRODUKTS, unterliegen ausschließlich den zwischen ihnen festgelegten Bedingungen, ohne jegliche Haftung von VirtualExpo, denn VirtualExpo ist nicht an der Beziehung zwischen dem HERSTELLER und dem POTENZIELLEN KÄUFER beteiligt.
Der HERSTELLER stellt VirtualExpo von allen Klagen frei, die von einem POTENZIELLEN KÄUFER oder einem Dritten insbesondere in Bezug auf ein PRODUKT oder im allgemeineren Sinne aufgrund eines Verstoßes des HERSTELLERS gegen die AGB erhoben werden. Im Falle eines Verfahrens, in dem VirtualExpo in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der HERSTELLER, zu intervenieren und VirtualExpo von allen Kosten, Verurteilungen, Entschädigungsleistungen oder Benachteiligungen freizustellen, die sich aus einer solchen Klage ergeben.
Artikel 7. VERPFLICHTUNGEN UND VERANTWORTLICHKEITEN VON VIRTUALEXPO
7.1. Status von VirtualExpo
Es wird darauf hingewiesen, dass VirtualExpo weder Eigentümer noch HERSTELLER der PRODUKTE und INHALTE ist. Seine einzige Rolle kann gegebenenfalls darin bestehen, diese zu formatieren oder zu übersetzen.
VirtualExpo ist nicht an der Beziehung oder einem eventuellen Vertrag zwischen dem HERSTELLER und dem POTENZIELLEN KÄUFER beteiligt; diese erfüllen ihre jeweiligen Verpflichtungen in eigener Verantwortung.
Die gesamte Beziehung zwischen dem HERSTELLER und dem POTENZIELLEN KÄUFER in Bezug auf PRODUKTE, Kaufverträge, Zahlungen oder eventuelle Reklamationen findet außerhalb der MARKETPLACES statt.
Somit kann VirtualExpo in dem Fall, dass der POTENZIELLE KÄUFER seinen Verpflichtungen gegenüber dem HERSTELLER nicht nachkommt, oder umgekehrt, nicht verantwortlich gemacht werden. VirtualExpo übernimmt keine Vermittlerrolle in Bezug auf die vom HERSTELLER eventuell in Rechnung gestellten Preise und unternimmt keinerlei Überprüfung der Bonität oder gar der tatsächlichen Existenz des POTENZIELLEN KÄUFERS.
Dementsprechend erkennt der HERSTELLER an, dass er die Informationen und Vertragsbedingungen bezüglich der Erbringung seiner Leistungen auf eigene Verantwortung zur Verfügung stellt und den Vertrag mit dem INTERESSENTEN auf eigene Verantwortung abschließt, ohne dass VirtualExpo in dieser Hinsicht irgendeine Haftung übernehmen kann. Ebenso kommt der HERSTELLER seinen steuerlichen und sozialen Verpflichtungen, die sich aus der Erbringung seiner Leistungen und im allgemeineren Sinne aus seiner Tätigkeit ergeben, unabhängig und in eigener Verantwortung nach.
Durch eine Listung der PRODUKTE und INHALTE von HERSTELLERN auf seinen MARKETPLACES, insbesondere zwecks Weitergabe von Kontaktdaten und Weiterleitung von ANFRAGEN von INTERESSENTEN, tritt VirtualExpo im Sinne des Gesetzes für das Vertrauen in die digitale Wirtschaft (Gesetz Nr. 2004-575 vom 21. Juni 2004) lediglich als Host und gemäß dem Gesetz für eine digitale Republik (Gesetz Nr. 2016-1321 vom 7. Oktober 2016) als Betreiber einer Online-Plattform auf.
Sämtliche Angaben zu PRODUKTEN und Verkaufsstellen des HERSTELLERS (Informationsblätter, Eigenschaften, eventuelle Preise usw.) werden vom HERSTELLER selbst erstellt (d. h. sie sind entweder öffentlich im Internet verfügbar oder werden VirtualExpo vom HERSTELLER bereitgestellt), ohne dass VirtualExpo hieran aktiv beteiligt ist. VirtualExpo kann daher nicht für Informationen in Bezug auf PRODUKTE verantwortlich gemacht werden, die vom HERSTELLER bereitgestellt werden bzw. die öffentlich verfügbar sind und für die VirtualExpo nicht als Herausgeber gilt.
Der HERSTELLER wird darüber informiert, dass die Modalitäten bezüglich der Listung von PRODUKTEN auf dem bzw. den MARKETPLACES an verschiedene Kriterien gebunden sind, darunter insbesondere die geografische Abdeckung des HERSTELLERS und die Relevanz des PRODUKTS im Hinblick auf die semantische Ähnlichkeit, die zwischen einer von einem POTENZIELLEN KÄUFER durchgeführten Suchanfrage und der von VirtualExpo definierten Kette (Definition/Modell/Marke) besteht.
Bei jeder Suchanfrage werden höchstens drei PRODUKTE pro Marke aufgeführt. Bei gleicher Relevanz werden vorrangig die PRODUKTE von ABONNIERTEN HERSTELLERN und ABONNIERTEN VERTRIEBSPARTNERN angezeigt.
Für Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes 93-122 vom 29. Januar 1993 (sog. Sapin-Gesetz) fallen, verpflichtet sich der Vermittler, falls der VERTRAG zwischen VirtualExpo und einem vom HERSTELLER im Sinne von Artikel 20 dieses Gesetzes beauftragten Vermittler abgeschlossen wird, VirtualExpo die Identität des HERSTELLERS, in dessen Auftrag er handelt, bekanntzugeben. VirtualExpo kann von ihm Einsicht in das mit dem HERSTELLER unterzeichnete Mandat verlangen. Der Vermittler ist allein verantwortlich für seine Beziehung mit dem HERSTELLER, und dies auch, was die Festlegung der Bedingungen und anzuwendenden Preise angeht, unter Ausschluss jeglicher Verantwortung von VirtualExpo gegenüber dem HERSTELLER.
7.2. Verpflichtungen und Haftungsbegrenzungen
VirtualExpo verpflichtet sich, bei der Bereitstellung der vorstehend aufgeführten Dienstleistungen gemäß den branchenüblichen Gepflogenheiten und dem Stand der Technik alle erforderliche Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit walten zu lassen, um insbesondere einen ständigen Zugang zu dem bzw. den MARKETPLACES zu gewährleisten, vorbehaltlich eventueller Wartungsarbeiten, die für den ordnungsgemäßen Betrieb des bzw. der MARKETPLACES erforderlich sind und die VirtualExpo nach bestem Bemühen auf ein Minimum zu beschränken versucht. Des Weiteren trägt VirtualExpo keine Verantwortung für Unterbrechungen der Dienstleistungen aufgrund von Störungen des Netzbetriebs und im allgemeineren Sinne aufgrund von Störungen jeglicher Systeme, deren Betrieb außerhalb VirtualExpos Kontrolle liegt, wie Computer-, Telefon- und Internetnetzwerke. Ebenso wenig trägt VirtualExpo Verantwortung für Unterbrechungen der Dienstleistungen aufgrund höherer Gewalt oder durch Handlungen Dritter.
Trotz aller Bemühungen kann VirtualExpo nicht garantieren, dass die INHALTE auf den verschiedenen von POTENZIELLEN KÄUFERN verwendeten Servern und Endgeräten absolut identisch angezeigt werden. VirtualExpo verpflichtet sich jedoch, sich nach besten Kräften um eine optimale Lesbarkeit auf den gängigsten Servern und Endgeräten zu bemühen. Unterbrechungen der Dienstleistungen berechtigen den HERSTELLER nicht zu Entschädigungsansprüchen, gleich welcher Art und aus welchem Grund.
Sollte VirtualExpo haftbar gemacht werden, so ist diese Haftung für immaterielle Schäden wie Chancenverlust, Gewinneinbußen, Vertragsunterbrechungen oder Imageschäden ausgeschlossen und in jedem Fall strikt auf die Summe begrenzt, die der HERSTELLER als Gegenleistung für erbrachte Leistungen gezahlt hat.
Artikel 8. GEISTIGES EIGENTUM
8.1. Rechte von VirtualExpo
Die MARKETPLACES sind Eigentum von VirtualExpo und werden durch internationale Gesetze und Abkommen zum Urheberrecht und geistigen Eigentum geschützt.
Alle Rechte hinsichtlich der MARKETPLACES (mit Ausnahme der PRODUKTE und INHALTE, die den HERSTELLERN gehören) und des Gesamtkonzepts der Geschäftsaktivitäten von VirtualExpo, ihres originellen und innovativen Charakters, insbesondere:
- der Rechte des geistigen Eigentums an Texten, literarischen und künstlerischen Schöpfungen, Grafiken (einschließlich Fotografien) und audiovisuellen Werken
- Computerentwicklungen und anderen geistigen Werken
- und im allgemeineren Sinne aller Werke, die durch das Recht des geistigen Eigentums geschützt werden können, wie Bilder, Logos, Formatierungen, Gestaltungsrichtlinien, die Struktur, die Ergonomie, Farbcodes, Typografien, Schriftarten, grafische Grundelemente, die grafische Organisation der Bildschirme, Seitenlayouts, Seitenhintergründe, die visuelle Identität der MARKETPLACES, Klangelemente oder Marken,
sind Eigentum von VirtualExpo und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht vervielfältigt, verwendet oder dargestellt werden; andernfalls droht eine strafrechtliche Verfolgung.
Ebenso untersagt VirtualExpo ausdrücklich:
- die Extraktion des gesamten Inhalts seiner Datenbank oder eines Teils davon durch dauerhafte oder vorübergehende Übertragung auf einen anderen Datenträger in jedweder Form und mit jedweden Mitteln
- die Weiterverwendung des gesamten Inhalts seiner Datenbank oder eines Teils davon in jedweder Form durch öffentliche Zugänglichmachung
- die Reproduktion, Extraktion oder Weiterverwendung der auf dem MARKETPLACE aufgeführten INHALTE mit jedweden Mitteln
8.2. Rechte und Verpflichtungen des HERSTELLERS
Der HERSTELLER erklärt, dass er alle Rechte am geistigen Eigentum jeglicher Daten und Inhalte besitzt, die auf den MARKETPLACES aufgeführt werden.
Durch die Annahme der vorliegenden AGB erklärt der HERSTELLER ausdrücklich Folgendes:
- Die PRODUKTE und INHALTE verletzen in keiner Weise die Rechte Dritter, und zwar:
– weder im Hinblick auf die Rechte an den PRODUKTEN selbst
– noch im Hinblick auf die Rechte an Bildern, Fotografien, Logos, Zeichnungen usw., die zur Präsentation des PRODUKTS beitragen.
- Die PRODUKTE und INHALTE verletzen in keiner Weise die geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte Dritter und stellen auch keine Handlung unlauteren oder parasitären Wettbewerbs oder eine Fälschung eines bereits existierenden Werkes dar.
- Der HERSTELLER verpflichtet sich im Falle einer entsprechenden Beschwerde von Dritten:
– einerseits VirtualExpo unverzüglich darüber zu informieren
– und andererseits, falls VirtualExpo von dem Dritten direkt mit der genannten Forderung befasst werden sollte, VirtualExpo von allen Klagen, Verfahren und Verurteilungen, die in diesem Zusammenhang ausgesprochen werden könnten, einschließlich der damit verbundenen Gerichts- und Anwaltskosten, freizustellen.
Zum Zwecke der Listung auf dem MARKETPLACE räumt der HERSTELLER VirtualExpo während der gesamten Laufzeit des VERTRAGS, soweit erforderlich, auf nicht exklusiver Basis die zur Erbringung der Dienstleistungen durch VirtualExpo erforderlichen Rechte ein, insbesondere die Rechte zur Darstellung, Vervielfältigung und Anpassung der PRODUKTE und INHALTE, die Eigentum des HERSTELLERS sind, sofern diese durch ein Recht des geistigen Eigentums geschützt sind.
Schließlich gestattet der HERSTELLER VirtualExpo ausdrücklich, die Existenz dieser Partnerschaft in seiner Berichterstattung zu erwähnen (insbesondere auf seiner Website, auf Fachmessen u. a.).
Artikel 9. PERSONENBEZOGENE DATEN
9.1. Personenbezogene Daten des HERSTELLERS
Personenbezogene Daten über den HERSTELLER, die an VirtualExpo übermittelt werden, werden gemäß den Datenschutzbestimmungen von VirtualExpo verarbeitet, die auf den MARKETPLACES zur Einsicht verfügbar sind.
9.2. Personenbezogene Daten des INTERESSENTEN
VirtualExpo und der HERSTELLER haben jeweils den Status von aufeinanderfolgenden, voneinander unabhängigen Verantwortlichen für die Verarbeitung personenbezogener Daten von INTERESSENTEN. Es wird informationshalber darauf hingewiesen, dass die Erhebung und Verarbeitung der Daten von INTERESSENTEN durch VirtualExpo den Datenschutzbestimmungen unterliegen, die auf den MARKETPLACES zur Einsicht verfügbar sind.
Die Daten von INTERESSENTEN werden dem HERSTELLER zu folgenden Zwecken zugänglich gemacht:
- um ANFRAGEN zu beantworten, die INTERESSENTEN über den bzw. die MARKETPLACES an den HERSTELLER senden
- und gegebenenfalls um INTERESSENTEN Informationen mitzuteilen.
Der HERSTELLER erkennt an und akzeptiert, dass er für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten verantwortlich ist und verpflichtet sich in diesem Sinne:
- die in Bezug auf diese Daten geltenden Vorschriften einzuhalten, insbesondere die Europäische Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 (DSGVO) und das Gesetz Nr. 78-17 über Informatik, Dateien und Freiheiten in der jeweils gültigen Fassung oder jedes sonstige nationale Gesetz, das auf den HERSTELLER oder den INTERESSENTEN anwendbar ist
- diese Daten nicht anderweitig als zu oben genannten Zwecken zu verwenden, es sei denn, die INTERESSENTEN werden zuvor darüber informiert und stimmen einer solchen Verwendung erforderlichenfalls zu.
9.3. Verwaltung von INTERESSENTEN in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
9.3.1. „STANDINTERESSENTEN“ und „EMAG-MAILING-INTERESSENTEN“
Diese INTERESSENTEN, die entweder den Stand eines HERSTELLERS besucht oder auf ein Emag-Mailing geklickt haben, haben nicht ausdrücklich zugestimmt, dass der entsprechende HERSTELLER und/oder dessen VERTRIEBSPARTNER sie unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten kontaktieren dürfen. Der HERSTELLER kann einem „STANDINTERESSENTEN“ oder „EMAG-MAILING-INTERESSENTEN“ gemäß den Artikeln 13, 14, 21 und 22 der DSGVO erst dann E-Mail-Kommunikation zukommen lassen, nachdem er ihm eine E-Mail mit den folgenden drei Elementen geschickt hat:
- Die Quelle, aus der der HERSTELLER die Kontaktdaten des Interessenten erhalten hat
- Eine Erläuterung der künftigen Mitteilungen
- Eine Schaltfläche, einen Link oder eine E-Mail-Adresse, über den bzw. die der INTERESSENT die vom HERSTELLER vorgeschlagenen Mitteilungen ablehnen kann
9.3.2. INTERESSENTEN aus „Preise und Optionen anzeigen“ und „Kontaktdaten anzeigen“
Diese INTERESSENTEN, die entweder auf die Schaltfläche „Preise und Optionen anzeigen“ oder „Kontaktdaten anzeigen“ geklickt haben, haben zugestimmt, dass der entsprechende HERSTELLER sowie dessen VERTRIEBSPARTNER sie unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten kontaktieren dürfen. Der HERSTELLER kann mit INTERESSENTEN aus „Preise und Optionen anzeigen“ und „Kontaktdaten anzeigen“ kommunizieren, sofern er sicherstellt, dass seine Mitteilungen in konkretem, eindeutigem Zusammenhang mit der ursprünglichen Suchanfrage des INTERESSENTEN stehen.
Artikel 10. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
10.1. Gültigkeit der AGB
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser AGB durch Änderungen der gültigen Gesetzgebung oder Vorschriften oder durch Entscheidungen eines zuständigen Gerichts hat keinen Einfluss auf die Gesamtgültigkeit dieser AGB.
10.2. Änderung der AGB
VirtualExpo kann die AGB jederzeit ändern und aktualisieren, insbesondere mit dem Ziel, sie an Änderungen der Gesetzgebung oder Vorschriften anzupassen. Sollte eine der Parteien die neuen AGB ablehnen, kann der VERTRAG gekündigt werden.
10.3. Verzicht
Die Tatsache, dass eine der Parteien zu einem beliebigen Zeitpunkt nicht die strikte Ausführung einer Regelung oder Bedingung der AGB durch die andere Partei verlangt, bedeutet nicht den endgültigen Verzicht auf diese Regelung oder Bedingung.
10.4. Unabhängigkeit der Parteien
VirtualExpo und der HERSTELLER üben ihre jeweiligen Geschäftstätigkeiten als unabhängige Gewerbetreibende aus und haben keinerlei Befugnis, im Namen und Auftrag der anderen Partei zu handeln.
Artikel 11. GELTENDES RECHT UND STREITIGKEITEN
Die vorliegenden AGB, der VERTRAG sowie generell die Beziehungen zwischen dem HERSTELLER und VirtualExpo unterliegen französischem Recht.
Im Falle eines Konflikts im Zusammenhang mit dem VERTRAG, einschließlich seiner Gültigkeit, werden Verhandlungen nach Treu und Glauben mit dem Ziel einer gütlichen Einigung bevorzugt, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Wenn innerhalb eines Monats ab dem Datum der Anrufung durch eine der Parteien keine gütliche Einigung erzielt wird, erhalten alle Parteien volle Handlungsfreiheit sowie das Recht, vor Gericht zu gehen. Kompetent sind ausschließlich die französischen Gerichte im Zuständigkeitsbereich des Geschäftssitzes von VirtualExpo.
Es wird ausdrücklich daran erinnert, dass Vergleichsanträge keinesfalls die Fristen für die Einleitung von Rechtsverfahren hemmen.