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[Vertriebspartner] Allgemeine Geschäftsbedingungen (1. Juli 2022)

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[Vertriebspartner] Allgemeine Geschäftsbedingungen (1. Juli 2022)

Diese Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde im Februar 2022 aktualisiert und gilt für alle Abonnements und Abonnementverlängerungen, die ab dem 1. Juli 2022 beginnen.

Das Unternehmen VirtualExpo betreibt verschiedene Marketplaces, auf denen registrierte Hersteller und Vertriebspartner kommerzielle Anfragen von potenziellen Käufern erhalten können, die sich für die auf den Marketplaces angebotenen Produkte interessieren.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) regeln die Beziehung zwischen dem Unternehmen VirtualExpo und den Vertriebspartnern gemäß den nachfolgend aufgeführten Bedingungen.


Inhaltsverzeichnis


Artikel 1. DEFINITIONEN

ABONNEMENT: bezeichnet die Abonnierung von Dienstleistungen, die Folgendes umfassen:

ABONNIERTER HERSTELLER: bezeichnet jeglichen HERSTELLER, der ein ABONNEMENT gemäß den HERSTELLER-AGB abgeschlossen hat.

ABONNIERTER VERTRIEBSPARTNER: bezeichnet jeglichen VERTRIEBSPARTNER, der ein ABONNEMENT gemäß den vorliegenden AGB abgeschlossen hat.

ANFRAGE: bezeichnet Informationsanfragen (Kostenvoranschläge, Preise und Optionen, Unterlagen, Fragen), die von POTENZIELLEN KÄUFERN gestellt und per E-Mail an den VERTRIEBSPARTNER übermittelt werden.

HERSTELLER: bezeichnet jeglichen Gewerbetreibenden, der PRODUKTE unter seiner eigenen Marke herstellt und/oder vertreibt.

INHALT: bezeichnet jeglichen Inhalt (Text, Fotografie, Video etc.) bezogen auf einen HERSTELLER oder dessen PRODUKTE, der auf dem MARKETPLACE online abrufbar ist, einschließlich, falls zutreffend, Broschüren und technische Datenblätter zu diesen PRODUKTEN sowie Nachrichten und Trendinformationen bezogen auf die Branche oder das Projekt eines HERSTELLERS.

INTERESSENT: bezeichnet jeglichen POTENZIELLEN KÄUFER, der sich auf einem der MARKETPLACES identifiziert hat (mit Angabe von Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse etc.).

MARKETPLACE: bezeichnet jegliche von VirtualExpo erstellte und betriebene Internetseite mit einem der folgenden Domainnamen: directindustry, archiexpo, medicalexpo, nauticexpo, aeroexpo.online oder agriexpo.online.

ONLINE-ZAHLUNG: bezeichnet eine vom HERSTELLER oder VERTRIEBSPARTNER aktivierbare Option, die es dem POTENZIELLEN KÄUFER ermöglicht, ein Angebot direkt online über einen sicheren Zahlungsdienstleister zu bezahlen.

POTENZIELLER KÄUFER: bezeichnet jegliche Person, ob Gewerbetreibender oder Verbraucher, die auf den MARKETPLACE zugreift und darauf surft.

PRODUKT: bezeichnet jegliches von einem HERSTELLER oder VERTRIEBSPARTNER angebotene und auf dem MARKETPLACE aufgeführte Produkt (sowie gegebenenfalls Dienstleistungen).

VERKÄUFERKONTO (Unternehmerbereich): bezeichnet eine Schnittstelle, die VERTRIEBSPARTNERN zur Verfügung gestellt wird, um ihre Marken, ihre PRODUKTE, ihr Verkaufsgebiet und ihre Rechnungen zu verwalten sowie ihr Reporting einzusehen.

VERTRAG: kommt zwischen VirtualExpo und dem VERTRIEBSPARTNER durch die vorliegenden AGB sowie durch jegliches von VirtualExpo und dem VERTRIEBSPARTNER ausdrücklich schriftlich akzeptierte Dokument zustande, wie z. B. spezifische Bedingungen, Geschäftsvorschläge oder Bestellungen.

VERTRIEBSPARTNER: bezeichnet jeglichen Gewerbetreibenden, der PRODUKTE eines oder mehrerer HERSTELLER in einem bestimmten Land oder geografischen Gebiet vertreibt.

VirtualExpo: bezeichnet das Unternehmen VirtualExpo, vereinfachte Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister Marseille unter der Nummer 432 439 701, mit Geschäftssitz unter der Adresse 17, Avenue André Roussin, 13016 MARSEILLE, deren gesetzlicher Vertreter das Unternehmen VirtualExpo Group ist.

ZUSATZDIENSTLEISTUNG: bezeichnet jegliche kostenpflichtige Dienstleistung, mit der sich die Performance des STARTER-ANGEBOTS optimieren lässt.


Artikel 2. ANWENDUNG DER AGB – VERTRAGSABSCHLUSS

Die Nutzung der Funktionalitäten und Dienstleistungen des MARKETPLACES durch den VERTRIEBSPARTNER setzt die Annahme der AGB voraus. Die Annahme der AGB durch einen Angestellten oder Mitarbeiter des VERTRIEBSPARTNERS (juristische Person) gilt als im Namen und Auftrag des genannten VERTRIEBSPARTNERS durch eine ordnungsgemäß bevollmächtigte Person erfolgt. Zweck der AGB ist es, die vertraglichen Bestimmungen bezüglich der jeweiligen Rechte und Pflichten von VirtualExpo und dem VERTRIEBSPARTNER in Bezug auf die von VirtualExpo für den VERTRIEBSPARTNER erbrachten Dienstleistungen festzulegen.

Die AGB sowie jegliches von VirtualExpo und einem VERTRIEBSPARTNER ausdrücklich schriftlich akzeptierte Dokument, wie z.B. spezifische Bedingungen, Geschäftsvorschläge oder Bestellungen, bilden den VERTRAG zwischen VirtualExpo und dem VERTRIEBSPARTNER.

Die französische Fassung der ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN ist verfügbar unter der URL https://resources.virtual-expo.com/fr/salon/conditions-generales-de-vente-salon/distributeurs-conditions-generales-de-vente/.


Artikel 3. MARKETPLACE UND DIENSTLEISTUNGEN

Zweck der MARKETPLACES ist es, POTENZIELLEN KÄUFERN die von VERTRIEBSPARTNERN vertriebenen PRODUKTE zu präsentieren, POTENZIELLEN KÄUFERN Informationen zu liefern und ihnen zu ermöglichen, mit einem oder mehreren VERTRIEBSPARTNERN in Kontakt zu treten. Die MARKETPLACES umfassen verschiedene Branchen und Themengebiete und sind in verschiedenen Sprachen verfasst.

Die nachfolgend beschriebenen Dienstleistungen gelten für einen bestimmten MARKETPLACE, nämlich entweder den in der Bestellung angegebenen oder denjenigen, auf dem die vom VERTRIEBSPARTNER vertriebenen PRODUKTE gelistet sind.

VirtualExpo stellt den VERTRIEBSPARTNERN die im Folgenden beschriebenen Dienstleistungen zur Verfügung.

3.1. Im ABONNEMENT enthaltene Dienstleistungen – STARTER-ANGEBOT (bis zum 31.10.2023 als BUSINESS-ANGEBOT bezeichnet)

Das ABONNEMENT bietet dem VERTRIEBSPARTNER die Möglichkeit:

Wichtig: Die MARKETPLACES verlangen keinerlei Provision für Verkäufe. Einzig die Kosten für die Zahlungsabwicklung durch den Dienstanbieter MANGOPAY werden dem VERTRIEBSPARTNER in Rechnung gestellt, sofern er die Option der ONLINE-ZAHLUNG in Anspruch nimmt. Diese Gebühren werden automatisch wie folgt verrechnet:

Zahlung per KreditkarteZahlung per Banküberweisung
Bearbeitungsgebühren0,9 % des Rechnungsbetrags + 0,10 €0,25 % des Rechnungsbetrags

Hinweis: Wenn ein VERTRIEBSPARTNER ein ABONNEMENT abschließt, kann es sein, dass einige HERSTELLER, deren PRODUKTE der VERTRIEBSPARTNER vertreibt, zuvor bereits ein ABONNEMENT abgeschlossen haben. VirtualExpo weist darauf hin, dass HERSTELLER in einem solchen Fall die Aufnahme des betroffenen VERTRIEBSPARTNERS in ihr Vertriebsnetz auf dem bzw. den Marketplaces ablehnen können.

3.2. Zusätzliche Dienstleistungen

VirtualExpo bietet VERTRIEBSPARTNERN, die das STARTER-ANGEBOT abonniert haben, außerdem folgende Dienstleistungen an:


Artikel 4. DAUER UND KÜNDIGUNG DES VERTRAGS

4.1. Vertragsdauer

Der ABONNEMENTVERTRAG tritt an dem in der Bestellung angegebenen Anfangsdatum des ABONNEMENTS in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Der VERTRAG wird stillschweigend alle 12 Monate verlängert, es sei denn, er wird gemäß den nachfolgend aufgeführten Bedingungen gekündigt.

Der VERTRIEBSPARTNER kann sein ABONNEMENT per E-Mail kündigen, sofern eine Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen vor Ablauf des ABONNEMENTS eingehalten wird. Die Kündigung wird nach Ablauf der 12 Monate Laufzeit des ABONNEMENTS wirksam.

Die im ABONNEMENTVERTRAG enthaltenen ZUSATZDIENSTLEISTUNGEN unterliegen demselben Prinzip der stillschweigenden Verlängerung.

4.2. Kündigung des VERTRAGS

Der VERTRAG kann von einer Partei gekündigt werden, falls die andere Partei einer ihrer Verpflichtungen nicht nachkommt und sie zuvor unter Angabe des vorgeworfenen Verstoßes erfolglos darauf hingewiesen wurde. In der Zwischenzeit kann VirtualExpo die Dienstleistungen vorübergehend einstellen.

Die Vertragskündigung erfolgt unbeschadet aller Schadensersatzansprüche, die VirtualExpo gegenüber dem VERTRIEBSPARTNER als Wiedergutmachung für den erlittenen Schaden geltend machen kann.

VirtualExpo kann jedem VERTRIEBSPARTNER, der gegen die AGB verstoßen hat, den Abschluss eines neuen ABONNEMENTS verweigern.

Die Beendigung des VERTRAGS, aus welchem Grund auch immer, ob vorzeitig oder bei Vertragsablauf, führt zur Beendigung der in diesen AGB eingeräumten Rechte, und der Zugang zum VERKÄUFERKONTO des VERTRIEBSPARTNERS wird eingestellt. Der VERTRIEBSPARTNER ist, sofern erforderlich, persönlich für die Rückgewinnung seiner Daten verantwortlich.

4.3. Tarife und Tarifentwicklung

Die Tarife, die bei einem ersten ABONNEMENT oder beim Abschluss von ZUSATZDIENSTLEISTUNGEN außerhalb des ABONNEMENTS anzuwenden sind, sind die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Tarife.

Die Tarife werden jedes Jahr um 2 % erhöht. Im Falle einer Erhöhung, die über die übliche prozentuale Erhöhung hinausgeht, wird der VERTRIEBSPARTNER vor Ende der Verlängerungsfrist darüber informiert. Die bei einer stillschweigenden Verlängerung anwendbaren Tarife sind die zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Tarife.

Bestellungen können per Überweisung, Kreditkarte oder Paypal gemäß den in der Bestellung angegebenen Zahlungsbedingungen bezahlt werden. Bei Nichtzahlung des Preises stellt VirtualExpo die mit dem ABONNEMENT bzw. den ZUSATZDIENSTLEISTUNGEN verbundenen Dienstleistungen ein, behält sich das Recht vor, den VERTRIEBSPARTNER nicht mehr auf seinen MARKETPLACES zu listen, und leitet gegebenenfalls rechtliche Schritte ein, um den jeweiligen Rechnungsbetrag in voller Höhe einzufordern. Falls die Dienstleistungen aufgrund eines Verstoßes seitens des HERSTELLERS ausgesetzt werden, so wird das Abonnement keinesfalls um die Dauer dieser Aussetzung verlängert.

4.4. Probezeit

In Ausnahmefällen kann einem VERTRIEBSPARTNER eine zeitlich begrenzte Probezeit gewährt
werden. Der dazugehörige VERTRAG unterliegt denselben ALLGEMEINEN
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN wie das ABONNEMENT, mit Ausnahme der Vertragsdauer und dem
Prinzip der stillschweigenden Verlängerung. Die Probezeit gilt ab dem Startdatum und für die
Laufzeit, die in der Bestellung angegeben sind. Die Probezeit ist im Voraus per Überweisung,
Kreditkarte oder Paypal zu bezahlen.


Artikel 5. ERSTELLUNG EINES VERKÄUFERKONTOS

Für die Verwaltung seines ABONNEMENTS muss der VERTRIEBSPARTNER über ein von VirtualExpo eingerichtetes VERKÄUFERKONTO verfügen. Der VERTRIEBSPARTNER verpflichtet sich, VirtualExpo genaue, wahrheitsgetreue und aktuelle Daten bereitzustellen sowie etwaige Änderungen der bei der Anmeldung angegebenen Daten mitzuteilen. Nach der Registrierung schickt VirtualExpo dem VERTRIEBSPARTNER eine E-Mail, in der ihm die Einrichtung seines VERKÄUFERKONTOS bestätigt wird. Der VERTRIEBSPARTNER erhält eine Benutzerkennung und ein Passwort, die persönlich und vertraulich sind. Er verpflichtet sich, die Vertraulichkeit seiner Benutzerkennung und seines Passworts zu wahren und haftet für deren eventuelle betrügerische Verwendung. Jeder VERTRIEBSPARTNER, der Kenntnis von einer betrügerischen Verwendung seiner Login-Daten erlangt, hat VirtualExpo unverzüglich darüber zu informieren.


Artikel 6. VERPFLICHTUNGEN UND VERANTWORTLICHKEITEN DES VERTRIEBSPARTNERS

6.1. Rechtmäßigkeit der INHALTE

Der VERTRIEBSPARTNER übt seine gewerbliche Tätigkeit auf eigene Verantwortung aus und garantiert überdies, alle gesetzlichen auf ihn und seine PRODUKTE anwendbaren Anforderungen zur Ausübung seiner Tätigkeit zu erfüllen. Der VERTRIEBSPARTNER ist dafür verantwortlich, dass die auf dem bzw. den MARKETPLACES aufgeführten PRODUKTE den geltenden Vorschriften entsprechen, und erklärt insbesondere, dass er über alle erforderlichen Rechte an diesen PRODUKTEN verfügt und dass diese nicht die Rechte Dritter verletzen.

6.2. Beziehung mit POTENZIELLEN KÄUFERN

Der VERTRIEBSPARTNER ist allein verantwortlich für Verpflichtungen, die ihm aus seiner Beziehung zu POTENZIELLEN KÄUFERN, mit denen er über einen MARKETPLACE in Kontakt kommt, erwachsen.

Der VERTRIEBSPARTNER verpflichtet sich, ANFRAGEN von POTENZIELLEN KÄUFERN innerhalb einer angemessenen Frist und mit Sorgfalt zu bearbeiten. Jede Beschwerde eines POTENZIELLEN KÄUFERS gegen einen VERTRIEBSPARTNER kann dazu führen, dass die E-Mail-Weiterleitung eingehender ANFRAGEN vorübergehend deaktiviert wird.

Der VERTRIEBSPARTNER verpflichtet sich, die gemäß Artikel 9 der AGB geltenden Bestimmungen hinsichtlich der personenbezogenen Daten POTENZIELLER KÄUFER einzuhalten.

Die Beziehungen zwischen dem VERTRIEBSPARTNER und dem POTENZIELLEN KÄUFER, insbesondere im Falle eines Angebots oder Verkaufs eines PRODUKTS, unterliegen ausschließlich den zwischen ihnen festgelegten Bedingungen, ohne jegliche Haftung von VirtualExpo, denn VirtualExpo ist nicht an der Beziehung zwischen dem VERTRIEBSPARTNER und dem POTENZIELLEN KÄUFER beteiligt.

Der VERTRIEBSPARTNER stellt VirtualExpo von allen Klagen frei, die von einem POTENZIELLEN KÄUFER oder einem Dritten insbesondere in Bezug auf ein PRODUKT oder im allgemeineren Sinne aufgrund eines Verstoßes des VERTRIEBSPARTNERS gegen die AGB erhoben werden. Im Falle eines Verfahrens, in dem VirtualExpo in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der VERTRIEBSPARTNER, zu intervenieren und VirtualExpo von allen Kosten, Verurteilungen, Entschädigungsleistungen oder Benachteiligungen freizustellen, die sich aus einer solchen Klage ergeben.


Artikel 7. VERPFLICHTUNGEN UND VERANTWORTLICHKEITEN VON VIRTUALEXPO

7.1. Status von VirtualExpo

Es wird darauf hingewiesen, dass VirtualExpo weder Eigentümer noch Vertriebspartner der PRODUKTE und INHALTE ist. Seine einzige Rolle kann gegebenenfalls darin bestehen, diese zu formatieren oder zu übersetzen.

VirtualExpo ist nicht an der Beziehung oder einem eventuellen Vertrag zwischen dem VERTRIEBSPARTNER und dem POTENZIELLEN KÄUFER beteiligt. Diese erfüllen ihre jeweiligen Verpflichtungen in eigener Verantwortung.

Die gesamte Beziehung zwischen dem VERTRIEBSPARTNER und dem POTENZIELLEN KÄUFER in Bezug auf PRODUKTE, Kaufverträge, Zahlungen oder eventuelle Reklamationen findet außerhalb der MARKETPLACES statt.

Somit kann VirtualExpo in dem Fall, dass der POTENZIELLE KÄUFER seinen Verpflichtungen gegenüber dem VERTRIEBSPARTNER nicht nachkommt, oder umgekehrt, nicht verantwortlich gemacht werden. VirtualExpo übernimmt keine Vermittlerrolle in Bezug auf die vom VERTRIEBSPARTNER eventuell in Rechnung gestellten Preise und unternimmt keinerlei Überprüfung der Bonität oder gar der tatsächlichen Existenz des POTENZIELLEN KÄUFERS.

Dementsprechend erkennt der VERTRIEBSPARTNER an, dass er die Informationen und Vertragsbedingungen bezüglich der Erbringung seiner Leistungen auf eigene Verantwortung zur Verfügung stellt und den Vertrag mit dem INTERESSENTEN auf eigene Verantwortung abschließt, ohne dass VirtualExpo in dieser Hinsicht irgendeine Haftung übernehmen kann.

Ebenso kommt der VERTRIEBSPARTNER seinen steuerlichen und sozialen Verpflichtungen, die sich aus der Erbringung seiner Leistungen und im allgemeineren Sinne aus seiner Tätigkeit ergeben, unabhängig und in eigener Verantwortung nach.

Durch eine Listung der von VERTRIEBSPARTNERN vertriebenen PRODUKTE auf seinen MARKETPLACES, insbesondere zwecks Weitergabe von Kontaktdaten und Weiterleitung von ANFRAGEN von INTERESSENTEN, tritt VirtualExpo im Sinne des Gesetzes für das Vertrauen in die digitale Wirtschaft (Gesetz Nr. 2004-575 vom 21. Juni 2004) lediglich als Host und gemäß dem Gesetz für eine digitale Republik (Gesetz Nr. 2016-1321 vom 7. Oktober 2016) als Betreiber einer Online-Plattform auf.

Sämtliche Angaben zu PRODUKTEN des HERSTELLERS sowie zu seinem Vertriebsnetz (Informationsblätter, Eigenschaften, eventuelle Preise usw.) werden vom HERSTELLER selbst erstellt (d. h. sie sind entweder öffentlich im Internet verfügbar oder werden VirtualExpo vom HERSTELLER bereitgestellt), ohne dass VirtualExpo hieran aktiv beteiligt ist. VirtualExpo kann daher nicht für Informationen in Bezug auf PRODUKTE verantwortlich gemacht werden, die vom HERSTELLER bereitgestellt werden bzw. die öffentlich verfügbar sind und für die VirtualExpo nicht als Herausgeber gilt.

Der VERTRIEBSPARTNER wird darüber informiert, dass die Modalitäten bezüglich der Listung von PRODUKTEN auf dem bzw. den MARKETPLACES an verschiedene Kriterien gebunden sind, darunter insbesondere die geografische Abdeckung des VERTRIEBSPARTNERS und die Relevanz des PRODUKTS im Hinblick auf die semantische Ähnlichkeit, die zwischen einer von einem POTENZIELLEN KÄUFER durchgeführten Suchanfrage und der von VirtualExpo definierten Kette (Definition/Modell/Marke) besteht.

Bei jeder Suchanfrage werden höchstens drei PRODUKTE pro Marke aufgeführt. Bei gleicher Relevanz werden vorrangig die PRODUKTE von ABONNIERTEN HERSTELLERN und ABONNIERTEN VERTRIEBSPARTNERN angezeigt.

Für Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes 93-122 vom 29. Januar 1993 (sog. Sapin-Gesetz) fallen, verpflichtet sich der Vermittler, falls der VERTRAG zwischen VirtualExpo und einem vom VERTRIEBSPARTNER im Sinne von Artikel 20 dieses Gesetzes beauftragten Vermittler abgeschlossen wird, VirtualExpo die Identität des VERTRIEBSPARTNERS, in dessen Auftrag er handelt, bekanntzugeben. VirtualExpo kann von ihm Einsicht in das mit dem VERTRIEBSPARTNER unterzeichnete Mandat verlangen. Der Vermittler ist allein verantwortlich für seine Beziehung mit dem VERTRIEBSPARTNER, und dies auch, was die Festlegung der Bedingungen und anzuwendenden Preise angeht, unter Ausschluss jeglicher Verantwortung von VirtualExpo gegenüber dem VERTRIEBSPARTNER.

7.2. Verpflichtungen und Haftungsbegrenzungen

VirtualExpo verpflichtet sich, bei der Bereitstellung der vorstehend aufgeführten Dienstleistungen gemäß den branchenüblichen Gepflogenheiten und dem Stand der Technik alle erforderliche Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit walten zu lassen, um insbesondere einen ständigen Zugang zu dem bzw. den MARKETPLACES zu gewährleisten, vorbehaltlich eventueller Wartungsarbeiten, die für den ordnungsgemäßen Betrieb des bzw. der MARKETPLACES erforderlich sind und die VirtualExpo nach bestem Bemühen auf ein Minimum zu beschränken versucht. Des Weiteren trägt VirtualExpo keine Verantwortung für Unterbrechungen der Dienstleistungen aufgrund von Störungen des Netzbetriebs und im allgemeineren Sinne aufgrund von Störungen jeglicher Systeme, deren Betrieb außerhalb VirtualExpos Kontrolle liegt, wie Computer-, Telefon- und Internetnetzwerke. Ebenso wenig trägt VirtualExpo Verantwortung für Unterbrechungen der Dienstleistungen aufgrund höherer Gewalt oder durch Handlungen Dritter.

Trotz aller Bemühungen kann VirtualExpo nicht garantieren, dass die INHALTE auf den verschiedenen von POTENZIELLEN KÄUFERN verwendeten Servern und Endgeräten absolut identisch angezeigt werden. VirtualExpo verpflichtet sich jedoch, sich nach besten Kräften um eine optimale Lesbarkeit auf den gängigsten Servern und Endgeräten zu bemühen. Unterbrechungen der Dienstleistungen berechtigen den VERTRIEBSPARTNER nicht zu Entschädigungsansprüchen, gleich welcher Art und aus welchem Grund.

Sollte VirtualExpo haftbar gemacht werden, so ist diese Haftung für immaterielle Schäden wie Chancenverlust, Gewinneinbußen, Vertragsunterbrechungen oder Imageschäden ausgeschlossen und in jedem Fall strikt auf die Summe begrenzt, die der VERTRIEBSPARTNER als Gegenleistung für erbrachte Leistungen gezahlt hat.


Artikel 8. GEISTIGES EIGENTUM

8.1. Rechte von VirtualExpo

Die MARKETPLACES sind Eigentum von VirtualExpo und werden durch internationale Gesetze und Abkommen zum Urheberrecht und geistigen Eigentum geschützt.

Alle Rechte hinsichtlich der MARKETPLACES (mit Ausnahme der PRODUKTE und INHALTE, die den HERSTELLERN gehören) und des Gesamtkonzepts der Geschäftsaktivitäten von VirtualExpo, ihres originellen und innovativen Charakters, insbesondere:

sind Eigentum von VirtualExpo und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht vervielfältigt, verwendet oder dargestellt werden; andernfalls droht eine strafrechtliche Verfolgung.

Ebenso untersagt VirtualExpo ausdrücklich:

8.2. Rechte und Verpflichtungen des VERTRIEBSPARTNERS

Der VERTRIEBSPARTNER erklärt, dass die auf den MARKETPLACES gelisteten PRODUKTE die Bestimmungen über die Rechte des geistigen Eigentums einhalten.

Durch die Annahme der vorliegenden AGB erklärt der VERTRIEBSPARTNER ausdrücklich Folgendes:

Zum Zwecke der Listung auf dem MARKETPLACE räumt der VERTRIEBSPARTNER VirtualExpo während der gesamten Laufzeit des VERTRAGS, soweit erforderlich, auf nicht exklusiver Basis die zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Rechte ein.

Schließlich gestattet der VERTRIEBSPARTNER VirtualExpo ausdrücklich, die Existenz dieser Partnerschaft in seiner Berichterstattung zu erwähnen (insbesondere auf seiner Website, auf Fachmessen usw.).


Artikel 9. PERSONENBEZOGENE DATEN

9.1. Personenbezogene Daten des VERTRIEBSPARTNERS

Personenbezogene Daten über den VERTRIEBSPARTNER, die an VirtualExpo übermittelt werden, werden gemäß den Datenschutzbestimmungen von VirtualExpo verarbeitet, die auf den MARKETPLACES zur Einsicht verfügbar sind.

9.2. Personenbezogene Daten des INTERESSENTEN

VirtualExpo und der VERTRIEBSPARTNER haben jeweils den Status von aufeinanderfolgenden, voneinander unabhängigen Verantwortlichen für die Verarbeitung personenbezogener Daten von INTERESSENTEN. Es wird informationshalber darauf hingewiesen, dass die Erhebung und Verarbeitung der Daten von INTERESSENTEN durch VirtualExpo den Datenschutzbestimmungen unterliegen, die auf den MARKETPLACES zur Einsicht verfügbar sind.

Die Daten von INTERESSENTEN werden dem VERTRIEBSPARTNER zu folgenden Zwecken zugänglich gemacht:

Der VERTRIEBSPARTNER erkennt an und akzeptiert, dass er für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten verantwortlich ist und verpflichtet sich in diesem Sinne:

9.3. Verwaltung von INTERESSENTEN aus „Preise und Optionen anzeigen“ in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Diese INTERESSENTEN, die auf die Schaltfläche „Preise und Optionen anzeigen“ geklickt haben, haben zugestimmt, dass die entsprechenden VERTRIEBSPARTNER sie unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten kontaktieren dürfen. Der VERTRIEBSPARTNER kann mit einem INTERESSENTEN aus „Preise und Optionen anzeigen“ kommunizieren, sofern er sicherstellt, dass seine Mitteilungen in konkretem, eindeutigem Zusammenhang mit der ursprünglichen Suchanfrage des INTERESSENTEN stehen.


Artikel 10. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

10.1. Gültigkeit der AGB

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser AGB durch Änderungen der gültigen Gesetzgebung oder Vorschriften oder durch Entscheidungen eines zuständigen Gerichts hat keinen Einfluss auf die Gesamtgültigkeit dieser AGB.

10.2. Änderung der AGB

VirtualExpo kann die AGB jederzeit ändern und aktualisieren, insbesondere mit dem Ziel, sie an Änderungen der Gesetzgebung oder Vorschriften anzupassen. Sollte eine der Parteien die neuen AGB ablehnen, kann der VERTRAG gekündigt werden.

10.3. Verzicht

Die Tatsache, dass eine der Parteien zu einem beliebigen Zeitpunkt nicht die strikte Ausführung einer Regelung oder Bedingung der AGB durch die andere Partei verlangt, bedeutet nicht den endgültigen Verzicht auf diese Regelung oder Bedingung.

10.4. Unabhängigkeit der Parteien

VirtualExpo und der VERTRIEBSPARTNER üben ihre jeweiligen Geschäftstätigkeiten als unabhängige Gewerbetreibende aus und haben keinerlei Befugnis, im Namen und Auftrag der anderen Partei zu handeln.


Artikel 11. GELTENDES RECHT UND STREITIGKEITEN

Die vorliegenden AGB, der VERTRAG sowie generell die Beziehungen zwischen dem VERTRIEBSPARTNER und VirtualExpo unterliegen französischem Recht.

Im Falle eines Konflikts im Zusammenhang mit dem VERTRAG, einschließlich seiner Gültigkeit, werden vor jedem Rechtsbehelf vertrauensvolle Verhandlungen mit dem Ziel einer gütlichen Einigung bevorzugt.

Wenn innerhalb eines Monats ab dem Datum der Anrufung durch eine der Parteien keine gütliche Einigung erzielt wird, erhalten alle Parteien volle Handlungsfreiheit sowie das Recht, vor Gericht zu gehen. Kompetent sind ausschließlich die französischen Gerichte im Zuständigkeitsbereich des Geschäftssitzes von VirtualExpo.

Es wird ausdrücklich daran erinnert, dass Vergleichsanträge keinesfalls die Fristen für die Einleitung von Rechtsverfahren hemmen.

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